Nutzen Sie betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG. Wir stellen alle Unterlagen für Ihre interne Prüfung bereit – transparent, korrekt, ohne Versprechen.
Viele Unternehmen investieren in Benefits, aber nicht alle wissen, dass betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) einen möglichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteil bieten kann.
Für Führungskräfte ist das nicht nur ein HR-Thema, sondern auch eine Frage von Budget, Attraktivität als Arbeitgeber und sauberer interner Abwicklung.
Nicht alle wissen über diesen Rahmen Bescheid. Aber noch wichtiger — nicht alle wissen, wie man das Thema intern korrekt aufbereitet und prüft. Wir helfen Ihnen dabei.
Fokusfenster gibt keine „blinden" Steuerversprechen. Wir verstehen, dass die steuerliche Beurteilung im konkreten Einzelfall bei Ihrem Unternehmen, Ihrer Lohnbuchhaltung oder Ihrer Steuerberatung liegt.
Was wir tun: Wir stellen Ihnen transparente Unterlagen zur Verfügung — mit klarer Leistungsbeschreibung, korrekter Rechnungsdarstellung und allen Informationen, die Sie für die interne Prüfung benötigen.
Das BMF selbst gibt keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu konkreten Einzelfällen und empfiehlt bei Bedarf eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG. Das wissen wir — und das kommunizieren wir auch so.
Laden Sie unsere professionellen Unterlagen herunter und lassen Sie sie von Ihrer Buchhaltung oder Steuerberatung prüfen.
Professionelle Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und Hinweisen zu § 3 Nr. 34 EStG.
PDF herunterladenUmfassendes Dokumentenpaket für Steuerberater mit Rechtsgrundlagen, Checklisten und Qualifikationsnachweis.
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