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§ 3 Nr. 34 EStG • Betriebliche Gesundheitsförderung

Steuervorteile für Ihr Unternehmen –
bis €600/Jahr steuerfrei

Nutzen Sie betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG. Wir stellen alle Unterlagen für Ihre interne Prüfung bereit – transparent, korrekt, ohne Versprechen.

€600
Pro Mitarbeiter
und Kalenderjahr
§ 3
Nr. 34 EStG
Rechtsgrundlage
20/20b
SGB V
Voraussetzungen
100%
Transparente
Dokumentation
Für Entscheider

Warum das für Arbeitgeber wichtig ist

Viele Unternehmen investieren in Benefits, aber nicht alle wissen, dass betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) einen möglichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteil bieten kann.

Für Führungskräfte ist das nicht nur ein HR-Thema, sondern auch eine Frage von Budget, Attraktivität als Arbeitgeber und sauberer interner Abwicklung.

Nicht alle wissen über diesen Rahmen Bescheid. Aber noch wichtiger — nicht alle wissen, wie man das Thema intern korrekt aufbereitet und prüft. Wir helfen Ihnen dabei.

Rechtlicher Rahmen

Was das Gesetz grundsätzlich ermöglicht

€600 pro Jahr
Bis zu €600 pro Mitarbeiter und Kalenderjahr für betriebliche Gesundheitsförderung möglich.
+
Zusätzlich zum Lohn
Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Prävention & Förderung
Maßnahmen zur Verhinderung/Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Gesundheitsförderung.
§
§§ 20 & 20b SGB V
Wichtige Voraussetzungen für die steuerliche Einordnung der Maßnahmen.
Kriterien

Wann es steuerlich interessant sein kann – und wann nicht automatisch

Kann steuerlich begünstigt sein, wenn …
  • Leistung zusätzlich zum Lohn gewährt wird
  • Voraussetzungen nach §§ 20/20b SGB V eingehalten werden
  • die Maßnahme sauber dokumentiert ist
  • die Einordnung intern bzw. steuerlich geprüft wurde
Nicht automatisch begünstigt, nur weil …
  • die Leistung „gesund" klingt
  • eine Rechnung ausgestellt wird
  • es eine Massage im Büro ist
  • der Anbieter „steuerfrei" auf die Website schreibt
Unser Ansatz

Was das für Fokusfenster konkret bedeutet

Fokusfenster gibt keine „blinden" Steuerversprechen. Wir verstehen, dass die steuerliche Beurteilung im konkreten Einzelfall bei Ihrem Unternehmen, Ihrer Lohnbuchhaltung oder Ihrer Steuerberatung liegt.

Was wir tun: Wir stellen Ihnen transparente Unterlagen zur Verfügung — mit klarer Leistungsbeschreibung, korrekter Rechnungsdarstellung und allen Informationen, die Sie für die interne Prüfung benötigen.

Das BMF selbst gibt keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu konkreten Einzelfällen und empfiehlt bei Bedarf eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG. Das wissen wir — und das kommunizieren wir auch so.

Was Sie von uns erhalten
  • Transparente Leistungsbeschreibung
  • Korrekte Rechnungsstellung
  • Unterlagen für interne Prüfung
  • Ehrliche Kommunikation der Rahmenbedingungen
  • Keine übertriebenen Steuerversprechen
Praktischer Nutzen

Der geschäftliche Mehrwert für Ihr Unternehmen

📊
Planbares Budget
Klare Kalkulationsbasis pro Mitarbeiter und Jahr, ohne versteckte Kosten oder nachträgliche Steuerüberraschungen.
🎯
Möglicher Steuervorteil
Bei erfüllten Voraussetzungen kann die BGF steuerlich und sozialabgabenfrei sein — ein rechtlich interessantes Modell.
🏆
Attraktiver Benefit
Gesundheitsförderung als Employer-Branding-Instrument — zeigt Wertschätzung für Ihr Team.
Einfache Abstimmung
Wir bereiten alle Unterlagen so auf, dass die interne Prüfung schnell und unkompliziert erfolgen kann.
📋
Saubere Unterlagen
Alle Dokumente stehen transparent zur Verfügung — für Buchhaltung, HR und externe Prüfer.
💪
Sinnvoll für belastete Teams
Besonders wertvoll für Führungskräfte und Mitarbeiter mit hoher mentaler und physischer Belastung.
Für Ihre Buchhaltung

Vorab intern prüfen: Musterrechnung & Leistungsbeschreibung

Laden Sie unsere professionellen Unterlagen herunter und lassen Sie sie von Ihrer Buchhaltung oder Steuerberatung prüfen.

Musterrechnung

Professionelle Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und Hinweisen zu § 3 Nr. 34 EStG.

PDF herunterladen

Alle Prüfunterlagen

Umfassendes Dokumentenpaket für Steuerberater mit Rechtsgrundlagen, Checklisten und Qualifikationsnachweis.

PDF herunterladen
Von Steuerberatern geprüft & anerkannt
Dokumentation

Dokumentation & interne Prüfung

Unterlagen, die wir stellen
  • Detaillierte Leistungsbeschreibung PDF
  • Rechnung mit vollständigen Angaben Beleg
  • Datum, Umfang und Einsatzkontext Nachweis
  • Musterrechnung auf Anfrage Vorab
Für Buchhaltung & HR
  • Klare Zuordnung zum Mitarbeiter Lohnkonto
  • Transparenter Einsatzkontext Prüfung
  • Ansprechpartner für Rückfragen Support
  • Hinweise zur steuerlichen Einordnung Hilfe
FAQ

Häufige Fragen zur steuerlichen Einordnung

§ 3 Nr. 34 EStG regelt die Steuerfreiheit von Zuwendungen des Arbeitgebers für betriebliche Gesundheitsförderung bis zu €600 pro Mitarbeiter und Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und den Anforderungen nach §§ 20 und 20b SGB V entsprechen.
Ja, die €600 gelten pro Mitarbeiter und Kalenderjahr. Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze. Das bedeutet: Wenn ein Mitarbeiter €650 ausgibt, sind die ersten €600 weiterhin steuerfrei, nur die überschrittenen €50 werden steuer- und abgabenpflichtig.
Nein. Nicht jede Massage ist automatisch steuerfrei. Die Steuerfreiheit hängt von mehreren Faktoren ab: Die Leistung muss zusätzlich zum Lohn gewährt werden, die Voraussetzungen nach §§ 20/20b SGB V müssen eingehalten werden, die Maßnahme muss sauber dokumentiert sein, und die Einordnung muss intern bzw. steuerlich geprüft werden.
Bei nichtzertifizierten Maßnahmen (wie unseren Massagen) können steuerliche Erleichterungen nur bei zusätzlichen Voraussetzungen eintreten. Die Prüfung obliegt Ihrem Unternehmen.
Diese Paragrafen definieren, was als betriebliche Gesundheitsförderung anerkannt wird. § 20 SGB V regelt die Primärvorsorge (Verhütung von Krankheitsrisiken), § 20b SGB V regelt die betriebliche Gesundheitsförderung im engeren Sinne. Für die steuerliche Anerkennung nach § 3 Nr. 34 EStG ist wichtig, dass die Maßnahmen diesen Kriterien entsprechen.
Nein. Die Form der Rechnung hilft der internen Prüfung, ersetzt aber nicht die rechtliche Einordnung des Einzelfalls. Die steuerliche Behandlung hängt vom konkreten Unternehmenskontext und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Bitte stimmen Sie die Einordnung bei Bedarf mit Ihrer Buchhaltung oder Steuerberatung ab.
Wir können Ihnen eine anonymisierte Musterrechnung, eine detaillierte Leistungsbeschreibung und ein Prüfblatt für Ihre Buchhaltung zur Verfügung stellen. Diese Unterlagen helfen Ihnen, das Modell intern zu bewerten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Ja, das ist sogar empfehlenswert. Ihre Steuerberatung kann anhand unserer Musterunterlagen bewerten, ob das Modell in Ihrem konkreten Fall steuerlich sinnvoll ist. Wir unterstützen diese Prüfung mit allen nötigen Informationen.
Eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG ist ein formelles Verfahren, bei dem das Finanzamt bindend über die steuerliche Behandlung eines konkreten Sachverhalts entscheidet. Das BMF empfiehlt dies bei Unsicherheiten zur steuerlichen Einordnung von BGF-Maßnahmen.

Bereit, die Steuervorteile zu nutzen?

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