Nach § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber bis zu €600 pro Mitarbeiter jährlich für betriebliche Gesundheitsförderung steuer- und sozialabgabenfrei ausgeben.
Freibetrag — Nutzen Sie ihn voll aus oder lassen Sie ihn verfallen.
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100% steuerfrei nach §3 Nr.34 EStG
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Zahlung nach Erhalt der Dienstleistung. Keine Vorkasse erforderlich.
Volle Betriebsausgabe. Reduziert den steuerpflichtigen Gewinn Ihrer Firma.
Wichtiger Hinweis: Das ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. Nutzen Sie ihn voll aus — oder lassen Sie ihn verfallen. Nicht genutzte Beträge können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
Arbeitgeber können Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Förderung der Gesundheit des Arbeitnehmers bis zu einer Höhe von 600 Euro je Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei gewähren.
| Merkmal | Freibetrag (§3 Nr.34 EStG) | Freigrenze (Sachbezug) |
|---|---|---|
| Betrag | €600/Jahr | €50/Monat |
| Übertragung | ✗ Verfällt am Jahresende | ✗ Verfällt monatlich |
| Kumulation | ✓ Kann mit anderen Freibeträgen kombiniert werden | ✗ Nicht kumulierbar |
| Nachweis | ✓ Rechnung an Firma ausreichend | ✓ Rechnung an Firma ausreichend |
Nutzen Sie Ihren steuerfreien Freibetrag von €600/Jahr.
9 Sitzungen = €585 = €0 effektive Kosten für Sie.