Nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Arbeitgeber bis zu €600 pro Mitarbeiter und Jahr für betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei ausgeben. Das bedeutet: Sie können Ihrem gesamten Team professionelle Massage anbieten — ohne dass Sozialabgaben oder Lohnsteuer anfallen. Weder Sie als Arbeitgeber noch Ihre Mitarbeiter zahlen einen Cent Steuern darauf.
Diese Regelung ist eine der attraktivsten steuerlichen Förderungen für Unternehmen — und wird dennoch von vielen Firmen nicht genutzt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum aus den €600 herausholen und was die Buchhaltung dabei beachten muss.
Was sagt das Gesetz genau?
Der Gesetzgeber fördert betriebliche Gesundheitsvorsorge seit 2008 mit dieser steuerfreien Pauschale. Die wichtigsten Eckpunkte:
- €600 pro Mitarbeiter und Jahr — unabhängig vom Gehaltsniveau
- Keine Sozialabgaben — weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteil
- Keine Lohnsteuer — der Betrag fließt steuerfrei zu
- Keine Zuflussbesteuerung — auch nicht im Nachhinein
- Kombinierbar — mit anderen Zuschüssen wie dem Jobticket
§ 3 Nr. 34 EStG: "Aufwendungen des Arbeitgebers für die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands der Arbeitnehmer [...] bis zu einem Betrag von 600 Euro je Arbeitnehmer und Jahr."
Das bedeutet das konkret für Fokusfenster
Wie viel Massage bekommen Ihre Mitarbeiter für €600? Hier die Rechnung:
Die Vorteile auf einen Blick
Abgabenbelastung
jährlich
Tag
Was zählt als betriebliche Gesundheitsförderung?
Nicht jede Wellness-Maßnahme wird anerkannt. Die Finanzverwaltung unterscheidet streng zwischen betrieblicher Gesundheitsförderung (steuerfrei) und allgemeiner Wohlfahrtspflege (steuerpflichtig).
Steuerfrei anerkannt:
- Präventive Massagen (z.B. Rückenmassage, Nackenmassage)
- Entspannungsverfahren zur Stressbewältigung
- Arbeitsplatzergonomie-Beratung
- Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Maß hinaus
- Betriebssport und Fitnessangebote
Nicht steuerfrei:
- Kurative Behandlungen (Reha, Krankengymnastik)
- Allgemeine Wellness (Spa, Sauna ohne therapeutischen Bezug)
- Schönheitsbehandlungen
- Urlaubs- und Freizeitfahrten
Die Massage muss präventiv und nicht kurativ sein. Das bedeutet: Sie darf nicht als Behandlung bestehender Krankheiten, sondern muss als Prävention von Gesundheitsstörungen (z.B. Verspannungen, Stress) ausgewiesen werden. Fokusfenster stellt entsprechende Belege aus.
So buchen Sie richtig
Um die Steuerfreiheit sicherzustellen, beachten Sie bei der Buchhaltung folgende Punkte:
- Trennung nach Mitarbeitern: Die €600 gelten pro Person. Ein Pooling ist nicht erlaubt.
- Dokumentation: Führen Sie eine Liste, welcher Mitarbeiter welche Leistung in welcher Höhe erhalten hat.
- Rechnungsstellung: Die Rechnung sollte an das Unternehmen gehen, nicht an den Mitarbeiter.
- Zweckangabe: Auf der Rechnung muss "betriebliche Gesundheitsförderung" oder "präventive Massage" vermerkt sein.
- Nachweis: Heben Sie die Rechnungen mindestens 10 Jahre auf (Steuerprüfung).
Bei Fokusfenster erhalten Sie automatisch steuerkonforme Rechnungen mit dem Hinweis "Präventive Massage gem. § 3 Nr. 34 EStG". Wir führen auch gerne eine Mitarbeiterliste für Sie, um die €600-Grenze pro Person zu überwachen.
Kombination mit anderen Zuschüssen
Die €600 für Gesundheitsförderung sind kumulierbar mit anderen steuerfreien Zuwendungen:
- Jobticket (steuerfrei bis €50/Monat)
- Internetzuschuss (steuerfrei bis €50/Monat)
- Kindergarten-Zuschuss (steuerfrei bis €600/Jahr)
- Verpflegungszuschuss (steuerfrei bis €3,80/Tag)
Das bedeutet: Sie können Ihren Mitarbeitern neben dem steuerfreien Jobticket auch noch €600 Massage im Jahr anbieten — völlig steuerfrei.
Der ROI für Arbeitgeber
Die €600 sind keine Kosten, sondern eine Investition. Die Rückflüsse sind messbar:
- Reduzierte Fehlzeiten: Regelmäßige Massage senkt krankheitsbedingte Ausfälle um bis zu 30%
- Höhere Produktivität: Entspannte Mitarbeiter sind konzentrierter und effizienter
- Bessere Mitarbeiterbindung: Gesundheitsangebote gehören zu den wichtigsten Employer-Branding-Faktoren
- Geringere Fluktuationskosten: Mitarbeiter mit Gesundheitsangeboten wechseln seltener den Arbeitgeber
Firmenevents: Die €600-Regel clever nutzen
Für größere Veranstaltungen können Sie die €600-Regel geschickt kombinieren:
- Teilzahlung durch Mitarbeiter: Bei einem Firmenevent à €550 zahlt der Mitarbeiter €50 selbst, der Rest über die steuerfreien €600
- Mehrere Sessions: Verteilen Sie die €600 auf mehrere kleinere Events über das Jahr
- Kombination mit Teambuilding: Massage als Teil einer größeren Gesundheitsinitiative
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